Sperrfristverkürzung nach §69a Abs. 7 Strafgesetzbuch
In der Regel kann man dann die Sperrfristverkürzung um 1-3 Monate verkürzen.
Nach Abschluss der Maßnahme zur Verkürzung der Sperrfrist händigen wir Ihnen Ihre Teilnahmebescheinigung aus, welche vom Gericht anerkannt wird.
Sie können an unserem Infoabend unverbindlich und kostenlos teilnehmen oder uns kontaktieren bei weiteren Fragen.
Sie müssen zur MPU wegen zu vielen Punkten (8) die im Fahreignungsregister vom Kraftfahrtbundesamt erfasst wurden?
Eine kurze Übersicht, wie man Punkte abbauen kann:
Sie können jederzeit einen Antrag bei Kraftfahrtbundesamt stellen um Ihren Punktestand zu erfragen
Zum möglichen Führerscheinentzug können auch folgende Gründe erheblich beitragen:
Im Vorfeld muss es wirklich zu gravierenden und mehrfachen Verstößen gekommen sein, damit in der Sünderkartei die 8 Punkte erschöpft sind und aus Sicht der Behörden eine MPU angeordnet wird
Zur Klärung der aufgelisteten Beispiele und darüber hinaus können wir gemeinsam alle Zweifel der Behörden bezüglich Ihrer Fahreignung aus der Welt schaffen.
Kontaktieren Sie uns, damit Ihnen schnell geholfen werden kann!
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