Sperrfristverkürzung / Punkte abbauen

Sperrfristverkürzung

Sperrfristverkürzung nach §69a Abs. 7 Strafgesetzbuch

Es muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, um die Sperrfrist zu verkürzen. Parallel dazu beantragen Sie bei der Behörde den Führerschein neu. Die Erlangung des Führerscheins bzw. welche Maßnahmen aus Sicht der Behörde eingeleitet wurde, ist eine individuelle Entscheidung.
Beispielsweise kann an Schulungskursen teilgenommen werden, sodass gänzlich die MPU-Prüfung aus dem Rahmen fallen würde. Andernfalls werden Sie aufgefordert eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen, die wir Ihnen in unseren Räumlichkeiten anbieten. So können Sie sich bestens darauf vorbereiten.

In der Regel kann man dann die Sperrfristverkürzung um 1-3 Monate verkürzen.

Nach Abschluss der Maßnahme zur Verkürzung der Sperrfrist händigen wir Ihnen Ihre Teilnahmebescheinigung aus, welche vom Gericht anerkannt wird.

Sie können an unserem Infoabend unverbindlich und kostenlos teilnehmen oder uns kontaktieren bei weiteren Fragen.

Punkte abbauen

Sie müssen zur MPU wegen zu vielen Punkten (8) die im Fahreignungsregister vom Kraftfahrtbundesamt erfasst wurden?

Eine kurze Übersicht, wie man Punkte abbauen kann:

  • 1 Punkt Abbau ist innerhalb von 2,5 Jahren generell möglich durch die Verjährung in der Sünderkartei
  • Durch Nachschulung in Fahreignungsseminaren ist nur 1 Punkt möglich (innerhalb von 5 Jahren)
  • Einträge werden bei schweren Verstößen nach 2,5 Jahren gelöscht –> bei grober Ordnungswidrigkeit nach 5 Jahren 
  • Bei Straftaten werden Punkte erst nach über 10 Jahren gelöscht

 

Sie können jederzeit einen Antrag bei Kraftfahrtbundesamt stellen um Ihren Punktestand zu erfragen

Zum möglichen Führerscheinentzug können auch folgende Gründe erheblich beitragen:

  • Missachtung einer Ampel (Rotlichtmissachtung) mit hoher Geschwindigkeit
  • viel zu schnelles Fahren (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit)
  • rücksichtsloses Fahren
  • Nötigung / Bedrohung / Körperverletzung
  • Begehen einer Staftat
  • Fahren ohne Versicherungsschutz im Tatbestand mit Unfall

Im Vorfeld muss es wirklich zu gravierenden und mehrfachen Verstößen gekommen sein, damit in der Sünderkartei die 8 Punkte erschöpft sind und aus Sicht der Behörden eine MPU angeordnet wird

Zur Klärung der aufgelisteten Beispiele und darüber hinaus können wir gemeinsam alle Zweifel der Behörden bezüglich Ihrer Fahreignung aus der Welt schaffen.

Kontaktieren Sie uns, damit Ihnen schnell geholfen werden kann!