Wenn eine MPU droht, stellen sich die Betroffenen Fragen zum bürokratischen Verfahren, den Kosten und vor allem danach, wie die MPU abläuft. Wir stellen hier die häufigsten Fragen aus der täglichen Beratungspraxis dar.
Der Betroffene stellt einen Neuerteilungsantrag bei der Führerscheinstelle (LABO) oder beim Bürgeramt. Diese prüft, ob eine MPU absolviert werden muss. In den meisten Fällen steht es auch im Schreiben, das Sie bereits von der Führerscheinstelle (LABO) erhalten haben. Sollte eine MPU notwendig sein, so wird der Antragsteller zur Benennung der
ACHTUNG: Bevor Sie die Begutachtungsstelle beauftragen, müssen Sie unbedingt einiges beachten. Falls Sie Ihre Anträge bereits durch die Führerscheinstelle (LABO) für die Neuerteilung schriftlich erhalten haben, sollten Sie nicht gleich die Begutachtung-stelle benachrichtigen bzw. nicht ankreuzen, welche Begutachtungsstelle Sie besuchen wollen. Viele MPU-Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen diesen Fehler, indem Sie das Formular ankreuzen, ohne sich vorher auf die MPU-Prüfung vorbereitet zu haben und ermächtigen die Begutachtungsstelle damit, Ihre Führerscheinakte von der Führerscheinstelle einzuholen und anschließend zur Begutachtung vorgeladen zu werden. Wenn dies der Fall ist, haben Sie keine Zeit mehr sich auf die MPU Prüfung vorzubereiten und somit wenig Chance die Prüfung zu bestehen.
Um nicht Ihr Geld und Ihre Zeit zu verschwenden, empfehlen wir Ihnen sich vorher zu informieren oder mit uns in Verbindung zu setzen, damit Ihnen professionell geholfen werden kann. Ohne den Inhalt Ihrer Führerscheinakte zu kennen, kann kein positives Gutachten stattfinden und keine gute Vorbereitung gewährleistet werden.
Nachdem Sie von uns umfangreich darauf vorbereitet wurden, ist es der letzte Schritt die Begutachtungsstelle zu benachrichtigen, um dann Ihre in Frage gestellte Fahreignung für die Begutachtungsstelle aus dem Weg zu räumen. Gern geben wir Ihnen Auskunft und Rat, bei welcher Stelle Sie eine Begutachtung durchführen lassen können.
Während früher die Kosten durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Form eines Gebührenrahmens vorgegeben wurden, können die Begutachtung-stellen sie inzwischen durch Vertrag unterschiedlich hoch festlegen. Je nach Begutachtungsanlass fallen Kosten von ca. 350,– bis 750,– € an, wobei Gutachten zu Punkten oder Straftaten günstiger sind als Alkohol- oder Drogenuntersuchungen bzw. Kombinationsbegutachtungen (z. B. Alkohol bzw. Drogen plus Punkte oder Drogen plus Alkohol). Für Haaranalysen fallen ca. 200,– € bis 300,– € an. Für Urinuntersuchungen sind mindestens 75,00 € pro Untersuchung anzusetzen.
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