Abstinenznachweis

Die Abstinenzkontrolle/-nachweis hilft Ihnen bei der Wiedererlangung des Führerscheins, wenn er Ihnen durch Alkohol- oder Drogenauffälligkeit entzogen wurde.

Um die Zweifel über Ihre Fahreignung zu überprüfen, gibt es verschiedene Abstinenzkontrollprogramme:

  • Abnahme von Haar zur Analyse
  • Abnahme von Urin zur Analyse (Urin Screening)

Wichtige Faktoren hierbei sind:

  • Wie oft eine Haaranalyse verlangt werden kann
  • Wie lange man abstinent sein muss
  • Die Länge der Haare und welche Rolle sie dabei spielen
  • Ab welchem Zeitraum die Substanzen nicht mehr nachweisbar sind

Abstinenzprogramm

Wichtiger ist jedoch die Bestimmung des sog. Ethylglucuronid EtG-Wertes mittels einer mehrmaligen Haar- oder Urinanalyse. Es handelt sich hierbei um ein spezifisches Abbauprodukt von Alkohol. Dieser Wert wird im Rahmen eines anerkannten Abstinenzprogramms geprüft. Im Fall von Alkoholmissbrauch sieht das Programm 4 Untersuchungen innerhalb von 6 Monaten vor.

Wird eine frühere Abhängigkeit diagnostiziert, kann die MPU nur dann bestanden werden, wenn der Proband „trocken“ ist. Dies setzt zwingend eine erfolgreich abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung oder Therapie sowie den Nachweis einer mindestens einjährigen Abstinenz mittels 6 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten voraus.

Drogenauffälligkeit und sonstige Untersuchungsanlässe

Die Einnahme von illegalen Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz führt grundsätzlich dazu, dass die Fahreignung abgesprochen wird. Dazu ist es nicht nötig, dass der Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stand.

Cannabis

Besonderheiten gibt es nur bei Cannabis, wo das Konsumverhalten ausschlaggebend ist. Bei regelmäßiger Einnahme entfällt stets die Fahreignung. Ein gelegentlicher Konsum führt nur dann zu Eignungszweifeln, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie z. B. die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Konsumgewohnheiten werden durch das Abbauprodukt THC-COOH ermittelt.

Nachweis der Drogenfreiheit

Der Nachweis der Drogenfreiheit kann entweder durch die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm oder durch eine Haaranalyse erfolgen. Um sicher zu sein, dass die Nachweise der Drogenfreiheit im Gutachten auch anerkannt werden, müssen die Proben in akkreditierten Laboren entnommen und analysiert werden. Betroffene sollten sich rechtzeitig vor der MPU erkundigen, ob mittels Haaranalyse die Drogenfreiheit für die Vergangenheit belegt werden kann, da dies nicht bei allen Substanzen möglich ist!

Wer illegale Drogen konsumiert hat, wird innerhalb von 12 Monaten 6 mal kurzfristig zur Urinabgabe einbestellt. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum genügt der Nachweis der Drogenabstinenz für die letzten 6 Monate. Eine Haaranalyse setzt voraus, dass eine ausreichende Haarlänge besteht, d. h. 1 cm für den Nachweis einer einmonatigen Drogenfreiheit. Es werden daher 3 Strähnen in Bleistiftdichte von 6 cm Länge als 6-Monats-Probe verlangt.

Drogenabhängigkeit

Bei Drogenabhängigkeit ist bei der MPU die Drogenfreiheit und die stabilisierte Verhaltensänderung (mittels Abstinenznachweis) zu belegen.

Auffälligkeiten im Straßenverkehr

Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr ist eine Ursachenforschung und Prognose für die Zukunft zu treffen. Bei Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionsverhalten wird geklärt, ob sich der Betroffene in Zukunft emotional kontrollieren kann. Eine Verhaltens- und Einstellungsänderung ist auch hier überzeugend darzulegen.

Nicht nur besser informiert sein, vielmehr auch über die Abstinenzzeit/-nachweise Bescheid wissen!

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