Die Abstinenzkontrolle/-nachweis hilft Ihnen bei der Wiedererlangung des Führerscheins, wenn er Ihnen durch Alkohol- oder Drogenauffälligkeit entzogen wurde.
Um die Zweifel über Ihre Fahreignung zu überprüfen, gibt es verschiedene Abstinenzkontrollprogramme:
Wichtige Faktoren hierbei sind:
Wichtiger ist jedoch die Bestimmung des sog. Ethylglucuronid EtG-Wertes
Wird eine frühere Abhängigkeit diagnostiziert, kann die MPU nur dann bestanden werden, wenn der Proband „trocken“ ist. Dies setzt zwingend eine erfolgreich abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung oder Therapie sowie den Nachweis einer mindestens einjährigen Abstinenz mittels 6 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten voraus.
Die Einnahme von illegalen Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz führt grundsätzlich dazu, dass die Fahreignung abgesprochen wird. Dazu ist es nicht nötig, dass der Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stand.
Besonderheiten gibt es nur bei Cannabis, wo das Konsumverhalten ausschlaggebend ist. Bei regelmäßiger Einnahme entfällt stets die Fahreignung. Ein gelegentlicher Konsum führt nur dann zu Eignungszweifeln, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie z. B. die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Konsumgewohnheiten werden durch das Abbauprodukt THC-COOH ermittelt.
Der Nachweis der Drogenfreiheit kann entweder durch die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm oder durch eine Haaranalyse erfolgen. Um sicher zu sein, dass die Nachweise der Drogenfreiheit im Gutachten auch anerkannt werden, müssen die Proben in akkreditierten Laboren entnommen und analysiert werden. Betroffene sollten sich rechtzeitig vor der MPU erkundigen, ob mittels Haaranalyse die Drogenfreiheit für die Vergangenheit belegt werden kann, da dies nicht bei allen Substanzen möglich ist!
Wer illegale Drogen konsumiert hat, wird innerhalb von 12 Monaten 6 mal kurzfristig zur Urinabgabe einbestellt. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum genügt der Nachweis der Drogenabstinenz für die letzten 6 Monate. Eine Haaranalyse setzt voraus, dass eine ausreichende Haarlänge besteht, d. h. 1 cm für den Nachweis einer einmonatigen Drogenfreiheit. Es werden daher 3 Strähnen in Bleistiftdichte von 6 cm Länge als 6-Monats-Probe verlangt.
Bei Drogenabhängigkeit ist bei der MPU die Drogenfreiheit und die stabilisierte Verhaltensänderung (mittels Abstinenznachweis) zu belegen.
Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr ist eine Ursachenforschung und Prognose für die Zukunft zu treffen. Bei Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionsverhalten wird geklärt, ob sich der Betroffene in Zukunft emotional kontrollieren kann. Eine Verhaltens- und Einstellungsänderung ist auch hier überzeugend darzulegen.
Nicht nur besser informiert sein, vielmehr auch über die Abstinenzzeit/-nachweise Bescheid wissen!
Unser Expertenteam berät Sie in allen Bereichen umfangreich. Um mehr zu erfahren, nehmen Sie an unserem Infoabend teil.
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